BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
WIR SIND IHR PARTNER FÜR DIE ETWAS ANDERE ART DER BETRIEBLICHEN GESUNDHEITS- FÖRDERUNG
„Die Vision betrieblicher Gesundheitspolitik ist gesunde Arbeit in gesunden Organisationen. Gesunde Organisationen fördern beides: Wohlbefinden und Produktivität ihrer Mitglieder“ (Badura/Walter/Hehlmann 2010).
NaturImPuls fördert nicht nur die Gesundheit und das Gesundheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter, sondern verbessert durch das Miteinander im Teamtraining die Kommunikation und Verbundenheit. Jedes Training ist für die Teilnehmer ein neues Erlebnis, da jedes Training vom Trainer neu und individuell vorbereitet wird. So wird Bewegung zum Erlebnis, wobei alle gemeinsam und doch jeder für sich ans Ziel kommt.
Wir von NaturImPuls verstehen uns als Partner für die etwas andere Art der betrieblichen Gesundheitsförderung. Individualität statt Standardprogramm. Naturraum statt Fitnessraum. Motivation und Spaß statt Langeweile. Gemeinsam statt allein.
Wir haben Euer Interesse geweckt? Kontaktiert uns und wir stellen Euch alle Chancen und Möglichkeiten für eine betriebliche Gesundheitsförderung vor.
Wenn Du als Unternehmer:in die Gesundheitsprävention für Deine Mitarbeiter:innen unterstützen möchtest, hast Du seit 2009 die Möglichkeit, dies auch mit steuerlichen Vorteilen zu unterstreichen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden bereits die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sind bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein. Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.
ÜBRIGENS:
BGF wird steuerlich begünstigt...